Coronavirus

Beihilfen zur Erhaltung der Beschäftigung bei von Coronavirus betroffenen Tätigkeiten (COVID - 19)

Božica Bukovski SupancBožica Bukovski Supanc

 

Beihilfen zur Erhaltung der Beschäftigung bei von Coronavirus betroffenen Tätigkeiten (COVID - 19) Ziel der Maßnahme

 

Erhaltung von Arbeitsplätzen bei Arbeitgebern, denen aufgrund eines durch das Coronavirus (COVID-19) verursachten besonderen Umstands die wirtschaftliche Tätigkeit gestört wurde.

Zielgruppen der Arbeitgeber  

Arbeitgeber aus den Bereichen:

• Tätigkeiten der Bereitstellung von Unterkünften und Zubereiten und Anrichten von Speisen und Getränken,

• Transport und Lagerung,

• arbeitsintensive Aktivitäten in der Fertigungsindustrie - Textilien, Bekleidung, Schuhe, Leder, Holz und Möbel,

• Arbeitgeber, die nicht in der Lage sind, ihre Tätigkeiten gemäß den Entscheidungen des Zivilschutzstabs (nationale, regionale, lokale Selbstverwaltungseinheiten) auszuführen;

• andere Arbeitgeber, die die Auswirkungen besonderer Umstände nachweisen können.

Die oben aufgeführten Sektoren und Arbeitgeber sind Berechtigte Sektoren und Arbeitgeber.

 

Zielgruppen der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber aus Berechtigten Sektoren und Arbeitgebern  beschäftigt sind.

- umfasst nicht Eigentümer, Miteigentümer, Gründer, Vorstandsmitglieder, Direktoren, Prokuristen usw., mit Ausnahme von Arbeitgebern, die bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigen und Eigentümer von Gewerken

 

Zeitraum und Dauer  

Ab dem 01.03.2020 und weiter,  maximal bis zu 3 Monaten

Höhe der Subvention

- Betrag von 3.250,00 HRK pro Monat für einen Vollzeitbeschäftigten

- Betrag von 1.625,00 HRK  pro Monat für einen Teilzeitbeschäftigten

- Proportionaler Teil des Betrags von 3.250,00 HRK oder 1.625,00 HRK pro Mitarbeiter für die Zeit, in der sie gemäß der Entscheidung des Zivilschutzstabs nicht gearbeitet haben