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Fortsetzung der Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen

Božica Bukovski SupancBožica Bukovski Supanc

1.    Änderungen der Unterstützung für die Verkürzung der Arbeitszeit 

-  Die Unterstützung bezieht sich auf die vorübergehende Einführung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern für einen Zeitraum, der kürzer als der monatliche Stundenfond ist, für Arbeitnehmer, die auf Vollzeitbasis beim Arbeitgeber beschäftigt sind.
-  Ein einzelner Arbeitnehmer kann anstelle der bisherigen 50% des monatlichen Stundenfonds nun bis zu 70% des monatlichen Stundenfonds für die Inanspruchnahme der Unterstützung zur Verkürzung der Arbeitszeit verwenden
-  Die maximale Unterstützung erhöht sich von 2.000,00 HRK auf 2.800,00 HRK pro Monat netto pro Mitarbeiter.
-  Es wurde angekündigt, dass die für die Realisierung dieser Unterstützung erforderlichen Unterlagen reduziert werden.

2.    Maßnahmen für Mikrounternehmer:

- Die bestehenden Maßnahmen für Mikrounternehmer (bis zu 10 Beschäftigte) werden mit bestehenden Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in gefährdeten Tätigkeitsbereichen zusammengeführt.
-  Bisher haben Mikrounternehmer Zuschüsse in Höhe von 2.000,00 HRK pro Vollzeitbeschäftigten erhalten, bzw. einen anteiligen Betrag pro Beschäftigten entsprechend der Anzahl der Teilzeitstunden und 125,00 HRK für Rentenversicherungsbeiträge auf der Grundlage individueller kapitalisierter Spareinlagen.
-  Diese Zusammenlegung von Maßnahmen wird Mikrounternehmern neue Zuschüsse von mehr als den bisherigen 2.000,00 HRK ermöglichen.
-   Das Recht auf Zuschüsse wird unabhängig vom Tätigkeitsbereich des Mikrounternehmers ausgeübt. 
-   Anwendungszeitraum: ab dem 01.10. bis zum 31.12.2020.

3.    Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen - Staffelung der Unterstützung:

- Staffelung der Unterstützung entsprechend dem Umsatzrückgang:

  • 2.000,00 HRK  pro Mitarbeiter bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40%
  • 2.500,00 HRK  pro Mitarbeiter bei einem Umsatzrückgang von 45-50%
  • 3.000,00 HRK  pro Mitarbeiter bei einem Umsatzrückgang von 50-55%
  • 4.000,00 HRK  pro Mitarbeiter bei einem Umsatzrückgang von 60% und mehr

-    Die Begünstigten sind von der Zahlung von Beiträgen zu all diesen Beträgen befreit
-    Anstatt den Umsatzrückgang monatlich zu vergleichen, wird der Umsatzrückgang im 2. und 3. Quartal 2020 mit dem 2. und 3. Quartal 2019 verglichen
-    Zusätzlich zu den Sektoren Verkehr, Gastronomie, Hotels und Organisation verschiedener Veranstaltungen wird die Unterstützung auf Sektoren ausgedehnt, die im Juli, August und September nicht erfasst wurden, wie z. B. Pflanzen- und Tierproduktion, Fischerei und damit verbundene Dienstleistungsaktivitäten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Personen- und Wassertransport usw. Alle anderen Aktivitäten, die durch die Beschlüsse des Krisenstabs  geschlossen oder eingeschränkt wurden, sind unabhängig vom Tätigkeitsbereich zur Unterstützung berechtigt.
-    Die Änderungen werden rückwirkend ab Anfang Oktober wirksam, und alle, die sich bisher beworben haben, können die Unterlagen vervollständigen und die Maßnahme wahrnehmen.
-    Bewerbungszeitraum: ab dem 01.10. bis zum 31.12.2020

HINWEIS: Die vorgeschlagenen Änderungen der Regierung der Republik Kroatien werden am 22.10.2020 durch den Vorstand des kroatischen Arbeitsamtes verabschiedet und dadurch aktiviert werden.