Coronavirus

Gesetz zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in Umständen der erklärten COVID-19-Epidemie

Božica Bukovski SupancBožica Bukovski Supanc

Aufgrund der bisherigen Korrespondenz möchten wir Sie darüber informieren, dass wir inoffizielle Informationen darüber erhalten haben, dass ein „Gesetz zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in  Umständen der erklärten COVID-19-Epidemie“ ausgearbeitet und voraussichtlich so bald wie möglich verabschiedet wird. Obwohl der Gesetzesentwurf nach unserem inoffiziellen Kenntnisstand nicht veröffentlicht wurde, würde laut inoffiziellen Kenntnissen das fragliche Gesetz den Arbeitgebern Folgendes ermöglichen:

  • Senkung der Löhne durch eine Dienstordnung („Pravilnik“) bis auf den Mindestlohn,
  • Abschaffung des Rechts der Arbeitnehmer auf Zahlung einmaliger materieller Rechte,
  • dem Arbeitnehmer einen Annex zum Arbeitsvertrag anzubieten, durch den die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für die Dauer des Beschlusses über die Erklärung einer Epidemie verkürzt wird und ein Gehalt vereinbart wird, dass niedriger als das ursprünglich vereinbart ist;
  • die Möglichkeit, eine einseitige Entscheidung über die Arbeit an einem anderen  Arbeitsplatz (Arbeit von zu Hause aus) zu treffen;
  • die Möglichkeit einer anderen Regelung des Anspruchs auf Lohnersatzleistung wegen  Arbeitsunterbrechung, die wegen der Umstände der gemeldeten Epidemie der COVID-19-Krankheit (d.h. Senkung des Entgelts) entstanden ist ;
  • Ausschluss der in Artikel 9 des Arbeitsgesetzes genannten Bestimmung über die Anwendung eines günstigeren Rechts für den Arbeitnehmer;
  • das Recht des Arbeitgebers, ohne Mitteilungsfrist von 15 Tagen über die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer zu entscheiden;
  • Ausschluss der Verpflichtung zur Konsultation mit dem Betriebsrat und Ausschluss der Genehmigung durch den Betriebsrat;
  • die Möglichkeit, Entscheidungen über die Planung oder Änderung der Arbeitszeiten der  Arbeitnehmer zu treffen,
  • das Fehlen einer Verpflichtung zur periodischen Inspektion von Arbeitnehmern, die an Arbeitsplätzen mit besonderen Bedingungen arbeiten, für die Dauer der COVID-19-Epidemie (Bescheinigungen wären bis auf weiteres gültig).

Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass dies inoffizielle Informationen sind und bis zur endgültigen Annahme einer neuen Vorschrift oder Entscheidung die Bestimmungen des geltenden Arbeitsgesetzes gelten. Wenn das betreffende Gesetz verabschiedet wird, werden wir Sie unverzüglich darüber benachrichtigen.