STEUERNEWS 2020

Gesetzesnovellen

Božica Bukovski SupancBožica Bukovski Supanc

Ad 1) Mehrwertsteuergesetz

Die Änderungen können in einigen Stichpunkten zusammengefasst werden:

  • Minderung des MwSt-Satzes von 25% auf 13%  - Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Süßwaren innerhalb und außerhalb des Gastronomieobjekts - Wichtig reduzierter Satz wird nicht bei der Bereitstellung von Getränken angewandt
  • Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/1910 des Europäischen Rates vom 4. Dezember 2018 über die Änderung der Richtlinie 2006/112/EG – Verlagerung von Gütern wird nicht als Lieferung betrachtet, klarere Definition von Reihengeschäften – Wichtigreduzierter Satz wird nicht bei der Bereitstellung von Getränken angewandt
  • Besteuerung entsprechend eingebrachtem Entgelt – neuer Zensus beträgt 7.500.000,00 HRK
  • Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage wegen nachträglicher Gutschrift an ausländischen Kunden – der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten schriftlich zu informieren, dass er keine MwSt-Rückerstattung (über das Portal) beantragt hat
  • Steuerpflichtige, die Lieferungen von öffentlichem Interesse durchführen (Gesundheitsleistungen  - medizinische Pflege, Dentalmedizin, Leistungen der Sozialhilfe, Bildungsleistungen, Leistungen im Bereich Kultur…) und als Handelsgesellschaften oder Gewerbe registriert sind, erbringen ab dem 1.1.2020 Leistungen, die von der Zahlung der MwSt befreit sind – WichtigPflicht zur Korrektur des Vorsteuerabzugs für Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung befreiter Lieferungen genutzt werden

Ad 2). Einkommenssteuergesetz

  • Erhöhung des persönlichen Freibetrags auf 4.000 HRK
  • Erleichterungen – bis zum 25. Lebensjahr – Einkommenssteuerpflicht aus unselbständiger Arbeit bis zum Betrag von 360.000,00 HRK wird um 100% gemindert und für Personen zwischen dem 26. und dem 30. Lebensjahr um 50%
  • Das Recht auf Erleichterungen wird bei Festlegung der Jahreseinkommenssteuer im Sonderverfahren oder bei Einreichung des Formulars DOH erzielt
  • Möglichkeit der nicht steuerbaren Begleichung der Kosten der zusätzlichen und ergänzenden Krankenversicherung für Arbeitnehmer, bis zu einem bestimmten Betrag aufgrund glaubwürdiger Unterlagen

Ad 3) Gewinnsteuergesetz

  • Erweiterte Anwendung des Gewinnsteuersatzes von 12% für alle Steuerpflichtigen, die Gesamterträge von 7.500.000,00 HRK erzielt haben

Ad 4)  Gesetz über Fiskalisierung im Bargeldverkehr

  • 01.04.2020 – Beginn der Durchführung des Fiskalisierungsprozesses der Rechnungsausstellung für Begleitunterlagen, die vor Ausstellung der fiskalisierten Rechnung ausgestellt werden.
  • Begleitunterlagen, die Zahlungsangaben enthalten, werden im Fiskalisierungssystem erfasst und im System des Finanzamts mit den ausgestellten und fiskalisierten Rechnungen verbunden.

Ad 5) Gesetz über Sondersteuer auf Motorfahrzeuge

  • Befreiung der Zahlung der Verwaltungsgebühr für Verwandte in aufsteigender Linie, die das Motorfahrzeug aufgrund eines Schenkungsvertrags erlangen, unter der Bedingung, dass das Fahrzeug vorherig auf den Schenker zugelassen war.

Ad 6) Allgemeines Steuergesetz

  • Nutzung von Steuerbegünstigungen entgegen Gesetzeszweck:
    • Ein Steuerpflichtiger, der das Steuersystem so anwendet, dass er Organisationsformen verwendet, die zu den vorgeschriebenen Mindeststeuersätzen steuerpflichtig sind und die nicht für eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen bestimmt waren, wird als Nutzer von Steuerbegünstigungen entgegen Gesetzeszweck betrachtet, insbesondere wenn:
    • 1. der Arbeitgeber für eine Arbeit, die Merkmale einer unselbständigen Arbeit aufweist, mit dem Steuerpflichtigen andere Arten der Tätigkeitsausführung vereinbart oder Organisationsformen nutzt, die zu niedrigeren Steuersätzen steuerbar sind. 
    • 2. der Unternehmer die ausgeübte Organisationform häufig ändert, bzw. für jede vereinbarte Tätigkeit eine Organisationsform verwendet, die er daraufhin durch eine andere ersetzt und die zu niedrigeren Steuersätzen steuerbar ist
    • 3. der Unternehmer verbundene Gesellschaften mit ausschließlichem Zweck der Nutzung des niedrigeren Steuersatzes nutzt zwecks Vermeidung der Steuerzahlung oder Minderung der Steuerpflicht.

Ad 7) Gesetz über administrative Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Steuern

  • Pflicht zur Anmeldung grenzüberschreitender Steuerarrangements
  • Berichterstattungspflichtiger – Vermittler oder relevanter Steuerpflichtiger innerhalb von 30 Tagen
  • Für Angaben ab dem 25. Juni 2018 – 1. Juli 2020 – Übermittlung bis 31. August 2020; weitere Berichterstattung quartalsweise
  • Art der Berichterstattung – System ePorezna – JPPU – Ausfüllen des Formulars in kroatischer Sprache

Im Hinblick auf die zahlreichen Änderungen haben wir versucht, die wichtigsten Änderungen hervorzuheben. Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne per Email eine Präsentation der Gesetzesänderungen, die im Rahmen unseres „Business Breakfasts“ neben unseren Mitarbeitern auch von den Beratern des Finanzministeriums – Finanzamts vorgestellt wurden.