Coronavirus

Steuerliche und andere Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus

Božica Bukovski SupancBožica Bukovski Supanc

Im Amtsblatt wurden Gesetze veröffentlicht, die die Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Coronavirus-Epidemie ermöglichen.

Hauptziel dieser Maßnahmen ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Zahlung von Gehältern.

Steuerliche Maßnahmen

  • Möglichkeit der Verschiebung der Zahlung und/oder Ratenzahlung von Steuerverbindlichkeiten, Pflichtbeiträgen und bestimmten nicht steuerlichen Abgaben, ohne Erhebung von Verzugszinsen und Anfall der Verjährungsfrist.
  • Einkünfte, die Einzelpersonen und Unternehmen auf Grundlage von Zuschüssen erhalten, die zur Minderung der durch das Coronavirus verursachten besonderen Umstände erhalten wurden, werden für Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke nicht als steuerpflichtig angesehen.
  • Der Betrag des ermittelten Betrags zur Rückerstattung der Einkommensteuer und der Stadtsteuer auf die Einkommensteuer wird bei Übermittlung des Steuerbescheids (unter Einhaltung der Frist für das Einspruchsrecht) auf die Bürgerkonten eingezahlt, während die Frist für die Zahlung der festgestellten Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Stadtsteuer auf die Einkommensteuer unverändert bleibt.
  • Arbeitgeber in den Bereichen Textil, Bekleidung, Leder, Holz und Möbel sind ab dem 1. April 2020 von der Quotenverpflichtung für die Beschäftigung von Behinderten befreit.
  • Der für den Tourismus zuständige Minister schreibt per Verordnung die Verschiebung oder Befreiung von der Zahlung der Kurtaxe für die zur Zahlung dieser Taxe verantwortlichen Personen vor.

Maßnahmen zur Erhaltung der Liquidität

  • Für Mieter, Langzeitmieter, Konzessionäre und Nutzer landwirtschaftlicher Flächen im Besitz der Republik Kroatien wird die Zahlung der vertraglichen Miete, d.h. des Entgelts für 2020 für drei Monate verschoben.
  • Die Zahlung des ständigen Teils der Konzessionsgebühr für 2020 und des variablen Teils der Konzessionsgebühr für 2019 erfolgt spätestens bis zum 30. November 2020.

Maßnahmen zur direkten Erhaltung von Arbeitsplätzen:

- Die Regierung würde das Mindestgehalt (3.250 HRK, rund 435 EUR) sichern, während der Arbeitgeber die Differenz bis zum vollen Gehalt bereitstellen würde.

Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen, d.h. die Art und Weise, die Fristen für Zahlungsaufschub, die Bedingungen für Ratenzahlungen usw., sind derzeit noch nicht bekannt und werden in den kommenden Tagen durch die einschlägigen Verordnungen und Entscheidungen vorgeschrieben werden.

Es besteht auch eine Reihe anderer Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit der Kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR), HAMAG BICRO und Geschäftsbanken durchgeführt werden, um sowohl die Liquidität  als auch Arbeitsplätze zu erhalten. Einzelheiten wurden jedoch noch nicht festgelegt.