Coronavirus

Steuerliche und andere Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus

Božica Bukovski SupancBožica Bukovski Supanc

Gemäß der Verordnung über Änderungen der Verordnung über die Umsetzung des Allgemeinen Steuergesetzes (Amtsblatt 35/20) vom 23.03.2020 geben wir einen Überblick über das Verfahren zur Zahlung von Steuern unter besonderen Umständen.

  1. Steuerverbindlichkeit

Als Steuerschuld gilt die Verbindlichkeit aus Steuern, Beiträgen und anderen öffentlichen Abgaben, mit Ausnahme von Zöllen und Verbrauchsteuern.

  1. Gerechtfertigte Bedingungen für die Steuerstundung   

Unternehmer, die folgende Bedingungen erfüllen, können eine Steuerstundung beantragen:

  • wenn Nachweise dafür vorliegen, dass die Erträge/Einnahmen gegenüber dem Vorjahresmonat 2019 um mindestens 20% gesunken sind
  • wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erträge/Einnahmen in den nächsten drei Monaten um mindestens 20% gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 reduziert werden
  • wenn der Unternehmer keine frühere Steuerschuld oder eine Steuerschuld von bis zu HRK 200,00 hatte
  1. Aufschub von Steuerverbindlichkeiten

Die Zahlung fälliger Steuerverbindlichkeiten kann für maximal drei Monate ab Fälligkeit jeder einzelnen Steuerverbindlichkeit aufgeschoben werden, ohne dass Zinsen erhoben werden.

  1. Ratenzahlung von Steuerverbindlichkeiten      

Wenn der Unternehmer die gestundete fällige Steuerschuld nicht zahlen kann, kann er einen weiteren Antrag auf Ratenzahlung der Steuerschuld einreichen. Die Ratenzahlung kann in monatlichen Raten bis zu maximal 24 Monaten gewährt werden.

  1. Besonderheit für den Aufschub der Mehrwertsteuer

Der Antrag auf Aufschub der Mehrwertsteuer kann von Unternehmern gestellt werden, die 2019 Lieferungen ohne Mehrwertsteuer im Wert von weniger als 7.500.000,00 HRK hatten und die Mehrwertsteuer gemäß ausgestellten Rechnungen zahlen.

  1. Beantragung

Unternehmer reichen über das e-Finanzamt-System einen Antrag bei der zuständigen Dienststelle des Finanzamtes ein. Bis zum Datum dieser Mitteilung wurden keine spezifischen Formulare für die Beantragung der Steuerstundung vorgeschrieben. Es ist jedoch klar, dass alle möglichen Nachweise erbracht werden müssen, um die oben genannten Bedingungen zu begründen.

Das Finanzamt entscheidet umgehend und in einem einfachen Verfahren über den eingereichten Antrag und übermittelt die Mitteilung elektronisch.