Änderungen der Unterstützung für die Verkürzung der Arbeitszeit
Maßnahmen für Mikrounternehmer:
Gemäß Bestimmungen aus Artikel 107.a des Allgemeinen Steuergesetzes und Artikel 71.1 bis 71.n der Dienstordnung über die Durchführung des Allgemeinen Steuergesetzes infolge des Bestehens besonderer Umstände wurde die gegenständliche Maßnahme ergriffen.
Die Regierung der Republik Kroatien hat neue Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze und Kürzungen der Arbeitszeit ergriffen, die am 29.06.2020 verabschiedet wurden. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Informationen:
Nachfolgend eine Übersicht der ergänzten Vorschriften über die Regelung der Steuerabgaben während der Dauer der Sonderumstände
An der am 02.04.2020 abgehaltenen Regierungssitzung der Republik Kroatien wurde das zweite Paket über Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft zwecks Vermeidung der Folgen der Coronavirus Epidemie vorgestellt. Das neue Maßnahmenpaket bezieht sich auf folgende Bereiche:
Gemäß der Verordnung über Änderungen der Verordnung über die Umsetzung des Allgemeinen Steuergesetzes (Amtsblatt 35/20) vom 23.03.2020 geben wir einen Überblick über das Verfahren zur Zahlung von Steuern unter besonderen Umständen.