STEUERBERATUNG

Änderungen der Steuergesetze – Steuerreform

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Das kroatische Parlament hat die Änderung von neun Steuergesetzen verabschiedet, von denen die meisten am 1. Januar 2024 in Kraft treten werden.

Alle Änderungen und Ergänzungen der Rechtsvorschriften kommen ab dem 1. Januar 2024 in Anwendung, mit Ausnahme des Kommunalsteuergesetzes, dessen einzelne Bestimmungen ab dem 1. Oktober 2023 angewandt werden, und des Beitragsgesetzes, bei dem die meisten Änderungen am 1. Dezember 2023 in Kraft treten, damit die Regelungen zur Kürzung der Bemessungsgrundlage der Rentenversicherungsbeiträge bereits ab Januar 2024 gelten könnten.

Zu den wichtigeren Änderungen gehören die Erhöhung des persönlichen Freibetrags auf 560 Euro, die Abschaffung der Stadtsteuer auf die Einkommensteuer, die Erhöhung der Koeffizienten für unterhaltsberechtigte Familienangehörige und die Anhebung der Schwelle für die Anwendung eines höheren Einkommensteuersatzes (auf 50.400 Euro pro Jahr).

Darüber hinaus wird anstelle der derzeitigen Einkommensteuersätze von 20% und 30% eine Spanne von Sätzen vorgeschrieben, auf deren Grundlage die kommunalen Selbstverwaltungseinheiten über die Höhe niedrigerer und höherer Steuersätze entscheiden können.

Ebenso verringert sich die Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung in der ersten Säule für Versicherte, die auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses versichert sind, dessen monatliche Gehaltssumme bis zu 1.300,00 Euro beträgt.

Zu den Änderungen des Kommunalabgabengesetzes gehört unter anderem eine Vergrößerung der Spannweite, in dem die Stadt oder Gemeinde die Höhe der Steuer für Ferienwohnungen festlegen kann (von 60 Cent bis fünf Euro pro Quadratmeter).

Geregelt wird auch die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern, das heißt, es wird der steuerfreie Betrag voreschrieben, der Ankündigungen zufolge durch Änderungen der Einkommensteuerverordnung auf 3.360 Euro pro Jahr vorgeschrieben wird. Der über den steuerfreien Teil hinausgehende Betrag des Trinkgeldes wird mit einem Steuersatz von 20 Prozent versteuert (als endgültiges sonstiges Einkommen ohne Beitragsberechnung).

Weitere Informationen zur bevorstehenden Steuerreform finden Sie unter folgenden Links:

Gesetz zu Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich