EUROPÄISCHE UNION

Die Europäische Union leitet positive Veränderungen ein, um einen Rahmen für eine nachhaltige Finanzierung zu schaffen

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Jüngste regulatorische Entwicklungen und Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten zeigen, dass wir mehr Investitionen in nachhaltige Entwicklung und strategischere Maßnahmen zur Umwandlung wirtschaftlicher Tätigkeiten in umweltfreundlichere Unternehmen brauchen. Um hier voranzukommen, müssen wir verstehen, was nachhaltige Finanzierung wirklich ist und wie sie sich auf die Geschäftswelt auswirkt.

Die Nachhaltigkeit von Unternehmen befasst sich mit zwei Hauptkategorien – den Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Die meisten Europäer und mittelständischen Unternehmen glauben inzwischen, dass Nachhaltigkeit genauso wichtig oder sogar wichtiger ist als finanzieller Erfolg.

 

Ein Investitionsplan in eine nachhaltige Finanzierung ist die Zukunft eines jeden Unternehmens

2019 gab der Green Deal der Europäischen Union die Richtung für nachhaltigere Investitionen in Bereichen wie erneuerbare Energien, Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft vor. Ziel ist es, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft in Europa zu erreichen, mit einer Reduzierung um 55% bis 2030. Um diese Klimaziele zu erreichen, sieht der Green Deal einen Investitionsplan von 1 Billion € über die nächsten 10 Jahre vor. Trotz dieser Investitionen ist die EU auch auf die Unterstützung des Privatsektors angewiesen, um das Pariser Klimaabkommen zu erreichen.

Die EU leitet positive Veränderungen ein, um einen Rahmen dafür zu schaffen, was nachhaltige Finanzierung wirklich bedeutet. Greenwashing ist eine gängige Praxis, bei der Produkte, Investitionen oder Unternehmensanleihen als nachhaltig gekennzeichnet werden, jedoch ohne Referenzen, die dies unterstützen. Das Problem ist, dass es für Unternehmen und Investoren ohne Standarddefinitionen und Regeln zur Bedeutung dieser Begriffe schwierig ist, zu definieren, was „grün“ ist und was nicht.

 

Unternehmen tragen zu mindestens einem der sechs Ziele bei, während die anderen fünf durch ihr Geschäft beeinflusst werden.

Die EU-Taxonomieverordnung hat Anforderungen an die Veröffentlichung von Umweltdaten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer eingeführt. Die Taxonomie zielt darauf ab, einheitliche Standards für Aktivitäten zu schaffen, die als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden. Ein Schlüsselprinzip dieser Verordnung ist die Erkenntnis, dass nicht alle umweltverträglichen Aktivitäten spürbare Auswirkungen auf die Umweltziele haben.

Die EU-Taxonomieverordnung umfasst sechs Umweltziele:

• Klimaschutz

• Anpassung an den Klimawandel

• nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

• Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

• Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung

• Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Neben Mindestsicherungen erwartet die EU von Unternehmen, dass sie zu mindestens einem dieser sechs Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und die anderen fünf neutral oder minimal beeinflussen. Die Taxonomie skizziert auch zwei Hauptarten von Aktivitäten, die wesentlich zu diesen Zielen beitragen:

  1. Wirtschaftstätigkeiten, die an sich einen wesentlichen Beitrag leisten, beispielsweise umweltverträgliche Tätigkeiten
  2. Wirtschaftsaktivitäten, die andere nachhaltige Aktivitäten unterstützen, wie z. B. die Investition in eine Komponente, die ein nachhaltiges Projekt unterstützt

 

Wer ist von der Taxonomie betroffen?

Die Taxonomie implementiert neue Offenlegungspflichten für alle Unternehmen, die bereits einen nichtfinanziellen Bericht gemäß der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung vorlegen müssen. Im Wesentlichen umfasst dies drei verschiedene Benutzergruppen, für die die Einhaltung der Taxonomievorschriften verpflichtend sein wird:

  • Große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern sind bereits verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu melden.
  • Die EU und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung öffentlicher Maßnahmen, Standards oder Labels für grüne Finanzprodukte oder grüne Anleihen
  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte in der EU anbieten

 

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Datenquelle: Grant Thornton Global