IFRS 18

Ein neuer Standard für die Darstellung und Offenlegung von Finanzberichten

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Der neue Standard IFRS 18 bringt wesentliche Änderungen in der Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen. Seine Anwendung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Ziel des Standards ist es, die Qualität der Finanzberichterstattung durch eine klarere, konsistentere und transparentere Darstellung von Informationen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf:

  • Vermögenswerte
  • Verbindlichkeiten
  • Eigenkapital
  • Erträge und Aufwendungen

IFRS 18 ändert nicht die Art der Bewertung (Ansatz und Bewertung), sondern ausschließlich der Darstellung und die Angaben im Abschluss.

 

Wesentliche Neuerungen von IFRS 18

IFRS 18 führt eine Reihe bedeutender Änderungen ein, darunter:

1. Neue definierte Zwischensummen
Der Standard führt zwei verpflichtende Zwischensummen ein:

  • operatives Ergebnis
  • Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern

2. Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
IFRS 18 schreibt eine klare Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in folgende Kategorien vor:

  • Operative Tätigkeit – eine Residualkategorie, die alle Erträge und Aufwendungen umfasst, die nicht anderen Kategorien zugeordnet sind. Dazu zählen:
    • Kerngeschäftsaktivitäten
    • ergänzende Aktivitäten
  • Investitionstätigkeit – diese Kategorie umfasst unter anderem:
    • Ergebnisanteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
    • Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
    • Erträge aus Vermögenswerten, die unabhängig von anderen Ressourcen Renditen generieren
      Hinweis: Für bestimmte Unternehmen (z. B. Holdinggesellschaften und Finanzinstitute) gelten Ausnahmen.
  • Finanzierungstätigkeit – umfasst Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung
  • Ertragsteuern – umfasst:
    • Steueraufwand/-ertrag
    • damit verbundene Wechselkursdifferenzen
  • Aufgegebene Geschäftsbereiche – gemäß den bestehenden Standards (z. B. IFRS 5)

3. Verbesserte Darstellung und Verknüpfung von Informationen
Der Standard legt besonderen Wert auf:

  • Querverweise zwischen Abschlussbestandteilen und Anhangsangaben
  • eine klarere Verknüpfung zwischen den im Anhang dargestellten Beträgen und den Finanzberichten

4. Aggregation und Disaggregation von Informationen
IFRS 18 führt klare Regeln ein für:

  • Aggregation (Zusammenfassung)
  • Disaggregation (Aufgliederung)

Zentrale Grundsätze:

  • Posten werden anhand gemeinsamer Merkmale zusammengefasst
  • eine Aufgliederung erfolgt, wenn Informationen wesentlich sind
  • Informationen dürfen nicht verschleiert werden

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verwendung der Bezeichnung „Sonstiges“, die nur verwendet werden darf, wenn keine präzisere Beschreibung möglich ist. Diese Zwischensummen ermöglichen den Adressaten der Finanzberichte einen besseren Einblick in die operative Leistungsfähigkeit und erleichtern die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.

5. Leistungskennzahlen des Managements (Management Performance Measures - MPMs)
IFRS 18 führt die Pflicht zur Offenlegung sogenannter MPMs (Management Performance Measures) ein. Dabei handelt es sich um:

  • Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen
  • die in der Kommunikation mit Investoren verwendet werden
  • jedoch nicht durch IFRS-Standards definiert sind

Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und ein besseres Verständnis dafür zu schaffen, wie das Management die Unternehmensleistung bewertet.

MPM-Kennzahlen müssen in einem einzigen Anhang dargestellt werden, einschließlich einer Abstimmung mit den IFRS-Beträgen

 

Komplexere Anwendungsbereiche
Der Standard enthält zusätzliche Anforderungen für komplexere Sachverhalte, darunter:

  • Klassifizierung von Derivaten und hybriden Verträgen
  • Behandlung von Wechselkursdifferenzen
  • spezifische Fragestellungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Grundsätzlich werden Wechselkursdifferenzen derselben Kategorie zugeordnet wie die zugrunde liegenden Transaktionen, es sei denn, dies wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand oder Kosten verbunden.

 

Vergleich mit den bisherigen Anforderungen (IAS 1)
Im Vergleich zum bisherigen Standard:

  • führt IFRS 18 verpflichtende Zwischensummen ein
  • reduziert Inkonsistenzen in der Darstellung
  • verbessert die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen

 

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen
Die Umsetzung von IFRS 18 erfordert:

  • Anpassungen der Finanzberichte
  • eine Neudefinition bestimmter Leistungskennzahlen
  • mögliche Umgliederungen von Vergleichszahlen (z. B. für 2026)

Die Anwendung des Standards führt zu mehr Transparenz, besserer Vergleichbarkeit und qualitativ hochwertigeren Informationen für Investoren und andere Beteiligte. Der Standard richtet sich insbesondere auf die Verbesserung der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung.

IFRS 18 stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Finanzberichterstattung dar. Auch wenn die Umsetzung Anpassungen erfordern kann, überwiegen die langfristigen Vorteile – insbesondere eine klarere und verlässlichere Darstellung der Finanzlage und Leistungsfähigkeit – deutlich die anfänglichen Herausforderungen.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Umsetzung von IFRS 18 benötigen, stehen Ihnen unsere lokalen Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Analyse der Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, bei der Anpassung Ihrer Finanzberichterstattung an die neuen Anforderungen sowie bei der Beratung und praktischen Implementierung. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne, sich rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.