FINANZBERICHTERSTATTUNG

Entlastung von Mikro- und Kleinunternehmern bei der Erstellung des Jahresabschlusses

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Der Ausschuss für Rechnungslegungsstandards hat den Beschluss über Änderungen des Beschlusses über die Veröffentlichung der kroatischen Rechnungslegungsstandards (Amtsblatt Nr. 105/20) angenommen, in dem festgelegt wurde, welche allgemeinen Informationen Mikro- und Kleinunternehmer in den Erläuterungen zum Jahresabschluss anzuführen haben. Durch den Beschluss wird auch festgelegt, welche Informationen Mikro- und Kleinunternehmer nicht ausweisen müssen.

Im Jahr 2022 verabschiedete der Ausschuss einen weiteren Beschluss über Änderungen des Beschlusses über die Veröffentlichung kroatischer Rechnungslegungsstandards (Amtsblatt Nr. 150/22), der die Bestimmungen aus dem Jahr 2020 weiter präzisierte.

Nachdem er die oben genannten Beschlüsse getroffen hatte, überwachte der Ausschuss ihre Anwendung und stellte fest, dass Mikro- und Kleinunternehmer ihre Erläuterungen uneinheitlich und inkonsequent erstellen. Aus diesem Grund hat der Ausschuss eine Standardisierung der Erläuterungen für Mikro- und Kleinunternehmer geschaffen. Unternehmern wird empfohlen, diese Standardisierung beim Verfassen ihrer eigenen Erläuterungen zu verwenden.

Dieses Formular ist keine Pflicht, sondern eine Hilfestellung für Mikro- und Kleinunternehmer. Es ermöglicht ihnen, die Erläuterungen einfacher und mit höherer Qualität zu erstellen. Ein standardisiertes Erläuterungsformular kann von unseren herunterladbaren Dokumenten abgerufen werden, und Kommentare und Vorschläge zum Formular können bis zum 30. April 2024 über das Formular unter dem Link. beim Ausschuss eingereicht werden.

 

 

Datenquelle: Aussschuss für Rechnungslegungsstandards 

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