FISKALISIERUNG 2.0

Fiskalisierung 2.0: Wichtige Änderungen und Verpflichtungen

Grant Thornton CroatiaGrant Thornton Croatia

Was ist Fiskalisierung 2.0?

  • Fiskalisierung 2.0 bezieht sich auf die elektronische Fiskalisierung von Rechnungen (eRechnungen) – sie ist für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (B2G) vorgesehen.
  • Im Gegensatz zur klassischen Fiskalisierung (1.0), die sich auf Rechnungen an Endverbraucher (B2C) konzentriert, ist bei der eRechnung der Prozess der Fiskalisierung vom eigentlichen Rechnungsausstellungsprozess getrennt.
  • Nicht jede B2B-Transaktion ist verpflichtet, eine eRechnung und Fiskalisierung zu verwenden – die Verpflichtungen sind gesetzlich definiert und gelten nur für jene Unternehmen, die per Gesetz als Aussteller oder Empfänger von eRechnungen in bestimmten Fällen bestimmt sind.

Wesentliche Unterschiede: Fiskalisierung 1.0 vs. Fiskalisierung 2.0

Aspekt

Fiskalisierung 1.0 (klassisch, B2C)

Fiskalisierung 2.0 (eRechnung, B2B/B2G)

Wer führt die Fiskalisierung durch

Rechnungsaussteller gegenüber dem Endverbraucher

Aussteller und Empfänger der eRechnung

Verbindung mit der Rechnungsausstellung

Fiskalisierung erfolgt gleichzeitig mit der Rechnungsausstellung, Bestätigung durch das Finanzamt

Fiskalisierung ist ein separater Prozess, getrennt vom Austausch der eRechnung

Elemente auf der Rechnung

JIR, ZKI, QR-Code und andere fiskalische Elemente

Die eRechnung enthält keinen JIR, ZKI oder QR-Code auf der Rechnung selbst

Zahlungsmethode

Fiskalisierung unabhängig von der Zahlungsmethode

Fiskalisierung gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur für bestimmte Unternehmen

Verpflichtungen zur Fiskalisierung bestimmter Segmente:
B2C (Endverbraucher)

  • Die Fiskalisierung von Rechnungen im Endverbraucherbereich umfasst ab dem 1. Januar 2026 alle Zahlungsmethoden (Bargeld, Karte, Transaktionskonto usw.).
  • Beim Ausstellen der Rechnung sendet das Kassensystem eine Fiskalisierungsmeldung an das Finanzamt, erhält einen JIR, der auf der Rechnung (zusammen mit dem QR-Code) ausgedruckt wird.
  • Steuerpflichtige müssen sicherstellen:
  • o ein angepasstes Kassensystem und eine Softwarelösung, die die Fiskalisierung unterstützt,
  • o eine Internetverbindung,
  • o ein digitales Zertifikat zur Unterzeichnung der Fiskalisierungsmeldungen,
  • o interne Regelung zur Reihenfolge der Rechnungsnummern,
  • o Anmeldung und Erfassung der Geschäftsräume über ePorezna (eFinanzamt),
  • o das Anbringen eines Hinweises zur Pflicht der Ausstellung/Aufbewahrung von Rechnungen in den Geschäftsräumen.
    • QR-Code, JIR und ZKI sind integrale Elemente der fiskalisierten Rechnung im B2C-Segment.
    • Ausnahmen von der Fiskalisierung (gemäß Artikel 4 des Gesetzes) beziehen sich ausschließlich auf Rechnungen im Endverbraucherbereich und gelten nicht für eRechnungen.

 

B2B/B2G (eRechnungen)

  • Bei eRechnungen erfolgt die Fiskalisierung getrennt vom Rechnungsaustausch. Kein fiskalisches Element (JIR, QR-Code) muss in der eRechnung selbst enthalten sein.
  • Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger der eRechnung senden ihre eigenen Fiskalisierungsmeldungen an das Finanzamt und erhalten Bestätigungen für diese Meldungen.
  • Nicht alle Geschäftstransaktionen unterliegen der Fiskalisierung — nur diejenigen, die gesetzlich für bestimmte Unternehmen vorgeschrieben sind.

Besondere Fälle und zusätzliche Bestimmungen

  • Landwirtschaftliche Familienbetriebe (OPG – Obiteljska poljoprivredna gospodarstva): Landwirtschaftliche Familienbetriebe sind nicht verpflichtet, den Verkauf ihrer eigenen landwirtschaftlichen Produkte an Verbraucher (z. B. auf Märkten, Ständen, unter der Bezeichnung „eigene Produkte“) zu fiskalisieren — diese Ausnahmen gelten auch nach Einführung des neuen Gesetzes.
  • Änderung der Zahlungsmethode / Transaktionskonto: Wenn eine Rechnung über ein Transaktionskonto beglichen wird, ist eine Fiskalisierung erforderlich — diese wird unabhängig davon durchgeführt, ob die Zahlung tatsächlich erfolgt.
  • Trinkgelder: Wenn ein Trinkgeld über ein Transaktionskonto bezahlt wird, muss es bei der Buchung erfasst und fiskalisiert werden.
  • Buch der eingebundenen Rechnungen: Im Falle eines Ausfalls des Kassensystems kann der Steuerpflichtige weiterhin Rechnungen ausstellen, muss jedoch ein eigenes Verzeichnis der eingebundenen Rechnungen führen; die Beglaubigung dieses Verzeichnisses kann ab dem 1. Januar 2026 elektronisch erfolgen.
  • Aufbewahrung der Rechnung durch den Kunden: Der Kunde muss die Rechnung aufbewahren, nicht zwingend in Papierform — eine digitale Version (z. B. über eine App) ist zulässig.
  • Softwarelösungen: Dasselbe System kann nicht ohne Anpassungen für B2C- und B2B-Fiskalisierung verwendet werden, da die Prozesse und Regeln unterschiedlich sind.
  • Digitales Zertifikat: Es ist kein separates Zertifikat für Fiskalisierung und eRechnung erforderlich — dasselbe Anwendungszertifikat kann für beide Prozesse genutzt werden.

Nach dem Gesetz sind zur Ausstellung und zum Empfang von eRechnungen jene Subjekte verpflichtet, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Kroatien haben.

Der Begriff „Sitz“ umfasst jedoch nicht:

  • Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind,
  • Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die nicht eingetragen sind (aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine sogenannte feste Betriebsstätte haben),
  • ausländische Unternehmen, die in Kroatien lediglich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, jedoch keine feste Betriebsstätte.

Die genannten Kategorien gelten nicht als Aussteller oder Empfänger von eRechnungen gemäß dem Gesetz über die Fiskalisierung des Barzahlungsverkehrs und dem neuen Fiskalisierungssystem 2.0.

Die Fiskalisierung im Endverbrauch bleibt nahezu unverändert, wird jedoch auf alle Zahlungsarten ausgeweitet – einschließlich Zahlungen über ein Transaktionskonto ab dem 1. Januar 2026. Beim Ausstellen einer Rechnung wird eine Fiskalisierungsnachricht an das Steuersystem übermittelt, das daraufhin die JIR (einzigartige Rechnungskennung) generiert und zurücksendet. Kunden können die Gültigkeit der Rechnung anhand der JIR oder des QR-Codes überprüfen.

Die Fiskalisierung von eRechnungen hingegen betrifft den B2B- und B2G-Bereich und basiert auf strukturierten elektronischen Rechnungen. Sie erfordert geeignete Softwarelösungen für den automatisierten Austausch und die Fiskalisierung von Rechnungen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Finanzamtes.

Auch wenn Grant Thornton nicht für die Umsetzung der Fiskalisierung 2.0 verantwortlich ist, können Sie sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie Rat oder Unterstützung bei der Bewältigung der neuen Verpflichtungen benötigen. Wir sind hier, um Ihnen den Prozess zu erleichtern – für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere lokalen Experten.