EUROPÄISCHE UNION

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

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Am 14. Dezember 2022 hat die Europäische Union die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) verabschiedet.

Das Europäische Parlament forderte in seiner Resolution zu nachhaltigem Finanzwesen vom Mai 2018 die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung und die Weiterentwicklung der Reporting-Anforderungen. Die Hauptnutzer der in den Geschäftsberichten der Unternehmen veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen sind Investoren und Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner und andere Interessengruppen.

Anleger möchten die Anlagerisiken und -chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergeben, sowie die Auswirkungen dieser Anlagen auf Mensch und Umwelt besser verstehen. Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner und andere Interessengruppen wollen, dass Unternehmen mehr Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt übernehmen. Informationsnutzer möchten besser über Nachhaltigkeitsthemen informiert werden, da ungünstige Indikatoren die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens beeinträchtigen können. Es wurde beantragt, die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung in eine Nachhaltigkeitsberichterstattung umzuwandeln.

Vollständiger Name der Richtlinie:

  • Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Revisionsverordnung) der Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie), Richtlinie 2006/43/EG (Revisionsrichtlinie) und Richtlinie 2013/34/EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

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