EUROPÄISCHE UNION

Wie die Geschäftstätigkeit bei Einführung einer anderen Währung erleichtern?

Dalibor Briški Dalibor BriškiDalibor Briški

Etwas weniger als ein Jahr trennt uns von der Einführung der neuen Währung auf dem kroatischen Markt. Der aktuelle Wissens- und Bewusstseinsstand staatlicher Institutionen sowie natürlicher und geschäftlicher Nutzer ist relativ gering. Bei jeder Grundsatz- oder Gesetzesänderung unternimmt der Gesetzgeber in seinem Regelwerk alles, um die Situation im Land den damit einhergehenden Veränderungen anzupassen.

Jede Gesetzesänderung bringt juristische Personen in eine heikle Situation, die in den meisten Fällen die Frage aufwirft, wie etwas in den Alltag und die Geschäftstätigkeit implementiert werden kann. Diese Frage beschäftigt nicht nur juristische Personen, sondern auch natürliche Personen bei jeder Grundsatz-und Gesetzesänderung innerhalb eines Landes. Für jede Implementation eines neuen Gesetzes in die Geschäftstätigkeit werden größtenteils externe Partner engagiert, wie beispielsweise Unternehmensberatungsexperten.

 

Die Anpassung beginnt bereits im Herbst

Der aktuelle Vorschlag des Einführungsdatums der neuen Währung auf dem kroatischen Markt ist bereits für dieses Jahr vorgesehen. Kroatien durchläuft derzeit die Vorbereitungsphase des WKM II, während alle wichtigen Termine für die Einführung des Euro erst im Juli bestätigt werden, wenn der Wechselkurs festgelegt wird. Ab dem 5. September 2022 soll in Kroatien ein duales Preissystem gelten – das Ausweisen von Preisen in Kuna und Euro. Außerdem sollen ab dem 1. Januar 2023 Kunden in beiden Währungen bezahlen können, während Unternehmer weiterhin duale Preise angeben müssen, gleichzeitig aber alle Rechnungen in Euro verbuchen und verrechnen müssen. Ab dem 15. Januar 2023 kann nur noch in einer Währung, dem Euro, bezahlt werden, während das Ausweisen der Preise in Kuna, bzw. das duale Preissystem bis Ende desselben Jahres gilt. 

 

IT-Systemsupport als große Hilfe für Unternehmer

Der IT-Systemsupport wird den Änderungen in Geschäftssystemen in großem Maße behilflich sein, um die Geschäftstätigkeit an das neue Gesetz anzupassen. Alle Verträge, Texte sowie wichtige Unterlagen müssen zusätzlich in Euro entsprechend dem zu definierenden festen Wechselkurs dargestellt werden. Alle IT-Systeme in der Buchhaltung und im Rechnungswesen sowie Kassensysteme in Geschäften müssen bereits vor dem 1. Januar 2023 bereit sein. Kleine, mittlere und große Unternehmer werden ihr Geld in der entsprechenden Währung absichern wollen und müssen daher ihre aktuelle Situation für 2022 betrachten und damit abschätzen, wie viel sie 2023 nur in Euro verdienen werden. Unternehmer müssen ab dem 1. Januar 2023 alle Tätigkeiten in Euro erfassen, woran die IT-Systeme angepasst werden müssen. Die meisten Systeme können durch Automatisierung auf eine andere Währung umgestellt werden, aber dahinter stehen eine Reihe von Entscheidungen und Prozessen, die von führenden Personen im Unternehmen getroffen werden.

 

Engagement externer Unternehmensberater

Eine Analyse der Geschäftstätigkeit - betrachtet durch das Eurosystem - wird Hauptthema aller Panels und Konferenzen sein. Unternehmer, die Bargeldgeschäfte betreiben müssen eine große Anzahl an Münzen bereitstellen, um ihre Geschäftstätigkeit weiterzuführen. Dies ist insofern bedeutend, als dass das Einkaufsgeschäft mit weniger Bargeld abgewickelt wird, während es bisher mit Banknoten der bisherigen Währungen abgewickelt wurde. Die Lösung für den Bargeldmangel werden bargeldlose Zahlungen, digitale Geldbörsen und Treueboni für Kunden sein, die kontaktlos bezahlen.

All dies erfordert gewisse Vorbereitungstätigkeiten und Vereinbarungen mit Lieferanten und Partnern. Obwohl es in diesen Situationen an Unterstützung seitens des Staates mangelt, können die Experten der Grant Thornton mit ihrer Beratung in großem Maße behilflich sein und Unternehmer beim Übergang unterstützen und begleiten. Die Anpassung von Berichten und Daten von Unternehmern wird durch das ordnungsgemäße Vorgehen der externen Partner erleichtert, die die Geschäftstätigkeit von Unternehmen an die neuen Gesetze anpassen. Eine angemessene und gemeinschaftliche Aufklärung aller Beteiligten wird einen großen Schritt in der Geschäftstätigkeit jedes Unternehmens darstellen und damit auch in der Umstellung und Änderung von Währung und Geschäft sein.