GESCHÄFTSBERATUNG

Einführung des Euro als Standardwährung - alle Informationen an einer Stelle

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Ab dem 1. Januar 2023 ist der Euro die offizielle Währungseinheit und gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kroatien. An diesem Tag wird die Republik Kroatien der zwanzigste Mitgliedstaat der Eurozone, und der Euro wird die offizielle Währungseinheit und gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kroatien.

 

Fester Umrechnungskurs

Gemäß dem Gesetz über die Einführung des Euro als offizielle Währung in der Republik Kroatien werden zu zahlende oder zu berechnende Geldbeträge mit einem festen Umrechnungskurs gemäß den Umrechnungs- und Rundungsregeln umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt durch Anwendung des vollen Zahlenbetrags des festen Umrechnungskurses und Rundung des ermittelten Betrags gemäß den mathematischen Rundungsregeln. Der feste Umrechnungskurs wird in Höhe von 1 Euro = 7,53450 HRK ermittelt und das Ergebnis aufgrund der dritten Dezimalstelle auf zwei Dezimalstellen gerundet, wobei, wenn die dritte Dezimalstelle kleiner als fünf ist, die zweite Dezimalstelle unverändert bleibt, und wenn die dritte Dezimalstelle gleich oder größer als fünf ist, wird die zweite Dezimalstelle um eins erhöht

 

Zeitraum des Parallelumlaufs

Am 1. Januar 2023 beginnt die Parallelumlaufphase, die 14 Tage ab dem Tag der Euro-Einführung dauert, also vom 1. Januar 2023, 00:00 Uhr bis zum 14. Januar 2023, 24:00 Uhr. Während dieser Zeit kann bei Bargeldtransaktionen neben dem Euro auch Kuna-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden. Bei Barzahlungen in Kuna ist der Zahlungsempfänger verpflichtet, den Rest in bar in Euro zurückzugeben. Wenn der Zahlungsempfänger objektiv nicht in der Lage ist, den Restbetrag in Euro-Bargeld zurückzugeben, kann er den Restbetrag in Kuna-Bargeld oder Kuna-Bargeld und Euro-Bargeld zurückgeben.

Eine juristische oder natürliche Person, die eine registrierte Tätigkeit in der Republik Kroatien ausübt, darf keinen Zahlungseinzug oder eine Barzahlung in Höhe von 10.000,00 EUR oder mehr erhalten, bzw. leisten. Die Einziehung und Zahlung in bar müssen durch Einzahlung oder Überweisung auf ein bei einem Kreditinstitut eröffnetes Zahlungsverkehrskonto erfolgen.

 

Anpassung der Buchhaltung

Der Buchungsbeleg, auf dessen Grundlage Geschäftsvorfälle in die Geschäftsbücher eingetragen werden, muss in der amtlichen Währung ausgedrückt werden. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 wird der Buchungsbeleg in Kuna und im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 in Euro ausgewiesen. Außerdem werden alle Rechnungen ab dem 1. Januar 2023 in Euro bezahlt, während nur während der Zeit des Parallelumlaufs, also der ersten 14 Tage ab dem Tag der Euro-Einführung, bei Barzahlung Kuna als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden kann.

Das JOPPD-Formular, das die Einkommensbesteuerung gemäß Sondervorschriften regelt, und den Meldecode 22xxx hat, wird in Kuna eingereicht, und das JOPPD-Formular, das den Meldecode 23xxx hat, wird in Euro eingereicht. Gleiches gilt für alle anderen im Jahr 2023 eingereichten Formulare, die sich auf den Zeitraum des Vorjahres beziehen (PO-SD, PO-SD-Z, DOH, GFI POD, ZPP-DOH, PD, PD-IPO etc.). Behörden, die im Zeitraum der Doppelmeldung Verwaltungs-, Gerichts- und sonstige Einzelakte erlassen, sind zur Doppelmeldung verpflichtet. Steuererklärungen für 2022 und frühere Jahre werden in Kuna und für 2023 und darüber hinaus in Euro eingereicht.

 

Erstellung von Jahresabschlüssen

Geschäftsbücher werden zu Beginn des Geschäftsjahres auf Grund der zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres aufgestellten Schlussbilanz oder auf Grund des Vermögensverzeichnisses neu gegründeter Unternehmer oder auf Grund eines Buchungsbelegs eröffnet. Wirtschaftseinheiten, deren Geschäftsjahr dem Kalendersaldo zum 31.12.2022 entspricht, rechnen den Euro  zu einem festen Umrechnungskurs und gemäß den Umrechnungs- und Rundungsregeln um. Für Wirtschaftseinheiten, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, wird vorgeschlagen, eine technische Bilanz zum 31.12.2022 zu erstellen.

Wirtschaftseinheiten, die verpflichtet sind, Jahresabschlüsse gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes vorzulegen und deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, erstellen und übermitteln Jahresabschlüsse gemäß den Fristen im Jahr 2023 für 2022 in Kuna. In den nach kroatischen Rechnungslegungsstandards erstellten Jahresabschlüssen, in denen die Daten erstmals in Euro dargestellt werden, werden Vergleichsdaten aus früheren Berichtsperioden in Kuna neu berechnet und unter Anwendung eines festen Umrechnungskurses in Euro dargestellt.

 

Betrieb von Geldautomaten

Dagegen zahlen Geldautomaten und andere Selbstbedienungsgeräte im Bankbetrieb ab dem 1. Januar 2023 nur noch Bargeld in Euro aus. Bis Ende Dezember 2022 wurde ein Teil der Geldautomaten schrittweise und vorübergehend stillgelegt, um sie ab dem 1. Januar 2023 für Bargeldabhebungen in Euro umzustellen. Laut Anpassungsplan werden ab dem 1. Januar 2023 2.700 Geldautomaten Bargeld in Euro ausgeben, und es wird erwartet, dass alle 4.000 Geldautomaten bis spätestens 15. Januar 2023 umgestellt und betriebsbereit sein werden. Die Karte der aktiven Geldautomaten ist auf der Website des Kroatischen Bankenverbandes unter dem link verfügbar. 

 

Neuberechnung von Guthaben auf Konten und Anwendung des Grundsatzes der Kontinuität von Rechtsinstrumenten

Beträge auf Einlagen-, Spar- und Transaktionskonten, anderen Zahlungskonten, Zahlungsinstrumenten und anderen Aufzeichnungen werden automatisch und gebührenfrei unter Anwendung eines festen Umrechnungskurses und gemäß den Umrechnungsregeln und ohne Änderung der einheitlichen Kontonummer von Kuna in Euro umgerechnet. Das Verfahren zur Einführung des Euro berührt nicht die Gültigkeit bestehender Rechtsinstrumente, in denen die Kuna erwähnt wird. Gemäß dem Grundsatz der Kontinuität von Rechtsinstrumenten bleiben bestehende Verträge und andere Rechtsinstrumente, die Bezugnahmen auf die Kuna enthalten, weiterhin gültig. In Rechtsinstrumenten in Kuna angegebene Beträge gelten als Euro-Beträge bei Anwendung eines festen Umrechnungskurses und gemäß den Umrechnungs- und Rundungsregeln aus dem Gesetz über die Einführung des Euro.

Der Umtausch von Kuna in Euro wird das ganze Jahr 2023 hindurch bei Banken und Filialen der Finanzagentur und der Kroatischen Post und ab 2024 bei der Kroatischen Nationalbank möglich sein. Ab dem 1. Januar 2024 kann Kuna-Bargeld bei der Kroatischen Nationalbank gegen Euro-Bargeld, d.h. Banknoten ohne zeitliche Begrenzung, und Münzen bis Ende 2025, d.h. bis zum Ablauf von drei Jahren ab dem Datum der Einführung des Euro, umgetauscht werden. Den Text der Leitlinien zur Anpassung der Wirtschaft  im Prozess der Ersetzung der kroatischen Kuna durch den Euro finden Sie unter dem Link. Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten vor Ort.

 

Datenquelle: Finanzministerium